Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von NUVIACARE

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software NUVIACARE zwischen Sehlia Özkanli, Haidkoppelweg 28B, 21465 Reinbek (nachfolgend „Anbieterin") und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge über die Nutzung von NUVIACARE, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Software ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden NUVIACARE als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich abschließend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif.

(3) Die Software unterstützt den Kunden bei Tourenplanung, Dokumentation, Abrechnung und Verwaltung. Sie ersetzt keine pflegefachliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Kunden eingegebenen Inhalte und der daraus erzeugten Auswertungen und Dokumente.

(4) Die Software erstellt Abrechnungsdaten und -unterlagen auf Grundlage der vom Kunden gepflegten Stammdaten, Leistungskataloge und Dokumentationen und stellt diese in Exportformaten zur Übergabe an ein vom Kunden beauftragtes Abrechnungszentrum oder zur eigenen Weiterverwendung bereit. Eine unmittelbare Anbindung an den Datenaustausch mit den Kostenträgern nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI ist nicht Vertragsgegenstand. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass Kostenträger oder Abrechnungszentren die übergebenen Daten anerkennen; die Prüfung und Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung verbleibt beim Kunden.

(5) Die Anbieterin entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen ergänzen, verbessern, technisch überarbeiten oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen. Der Kunde erhält Aktualisierungen ohne gesonderte Vergütung. Entfällt eine wesentliche Funktion des vereinbarten Leistungsumfangs dauerhaft, teilt die Anbieterin dies mindestens drei Monate vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.

(6) Support wird per E-Mail an den vom Kunden benannten Administrator geleistet. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

(7) Für die Nutzung erforderlich sind ein aktueller, marktüblicher Browser sowie eine ausreichende Internetverbindung. Deren Bereitstellung und Kosten sind Sache des Kunden.

§ 3 Test- und Demozugänge

(1) Stellt die Anbieterin einen unentgeltlichen Test- oder Demozugang bereit, erfolgt dies freibleibend. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Fortführung besteht nicht. Die Haftung richtet sich insoweit nach § 14 mit der Maßgabe, dass die Anbieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet.

(2) Test- und Demozugänge dürfen nicht mit Echtdaten von Pflegebedürftigen betrieben werden, solange kein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde.

(3) Die Anbieterin kann Testzugänge jederzeit sperren oder löschen. Der Kunde exportiert von ihm benötigte Testinhalte vor Ablauf des Testzeitraums selbst.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots der Anbieterin in Textform zustande.

(3) Die Freischaltung des produktiven Zugangs erfolgt erst, wenn der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 11 von beiden Parteien unterzeichnet vorliegt.

§ 5 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang (Tarif, Nutzerzahl, Mandant) zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht vermieten, nicht verleihen und nicht außerhalb des eigenen Betriebs verwenden. Konzernverbundene Unternehmen gelten als Dritte, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.

(3) Zurückentwickeln, Dekompilieren, Entschlüsseln sowie das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG).

(4) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, ihren Datenbankstrukturen und ihrer Dokumentation verbleiben bei der Anbieterin. „NUVIACARE" darf vom Kunden nur zur Bezeichnung der vertragsgegenständlichen Software verwendet werden.

(5) Bei einer Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere bei Überschreitung der Nutzerzahl, informiert die Anbieterin den Kunden in Textform. Die Mehrnutzung ist ab dem auf den Zugang der Mitteilung folgenden Monat nach der jeweils gültigen Preisliste zu vergüten.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Die Anbieterin stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:

a) angekündigte Wartungsfenster; diese werden mindestens 48 Stunden vorher mitgeteilt und liegen zwischen 23:00 und 5:00 Uhr, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird;

b) Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie höhere Gewalt;

c) Störungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung oder auf der IT-Umgebung des Kunden beruhen.

(3) Die Anbieterin darf notwendige Sicherheitsmaßnahmen ohne Vorankündigung durchführen, wenn ein Aufschub die Datensicherheit oder die Integrität des Systems gefährden würde. Der Kunde wird nachträglich unverzüglich informiert.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Daten und Inhalte. Er stellt sicher, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Er meldet der Anbieterin unverzüglich jeden Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs.

(3) Der Kunde verwaltet Benutzerkonten und Berechtigungen seiner Beschäftigten eigenverantwortlich und entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten unverzüglich den Zugang.

(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden pflege-, sozial-, arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für die Ordnungsmäßigkeit seiner Pflegedokumentation und seiner Abrechnungen gegenüber Kostenträgern sowie für die Prüfung der aus der Software erzeugten Unterlagen vor deren Verwendung.

(5) Soweit beim Kunden ein Betriebsrat besteht, ist der Kunde für die Einhaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte verantwortlich, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hinsichtlich der in der Software enthaltenen Funktionen zur Zeiterfassung, Einsatzplanung und Auswertung. Die Anbieterin schuldet insoweit keine Prüfung.

(6) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und wirkt bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang mit.

(7) Der Kunde stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 8 Vergütung, Zahlung, Preisänderung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.

(2) Die Anbieterin ist derzeit Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG; die Preise verstehen sich ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, tritt zu den vereinbarten Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Anbieterin teilt dies mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.

(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.

(4) Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, kann die Anbieterin nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Werktagen die Schreibrechte des Kunden aussetzen. Lesender Zugriff und die Exportfunktionen bleiben bestehen, damit der Kunde seinen gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten weiterhin nachkommen kann. Die Zahlungspflicht bleibt während der Aussetzung bestehen; die Daten des Kunden bleiben erhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bleibt unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Die Anbieterin kann die Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform ändern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; hierauf wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, gilt die Änderung als angenommen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Abweichende Vereinbarungen im Angebot gehen vor.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Software rechtswidrig nutzt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Daten des Kunden, Export, Löschung

(1) Alle vom Kunden eingegebenen Daten stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich dem Kunden zu. Die Anbieterin erwirbt daran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung erforderliche Verarbeitung hinaus.

(2) Die Anbieterin erstellt regelmäßig Datensicherungen des Gesamtsystems. Diese dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und entbinden den Kunden nicht davon, betriebswichtige Daten und Auswertungen in eigener Verantwortung über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.

(3) Nach Vertragsende stellt die Anbieterin dem Kunden die Daten für 90 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Die Anbieterin weist den Kunden zu Beginn dieser Frist sowie erneut spätestens 14 Tage vor deren Ablauf in Textform auf die bevorstehende Löschung hin. Nach Ablauf der Frist werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages gelöscht.

(4) Der Kunde erfüllt seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten — insbesondere zur Pflegedokumentation und zu Abrechnungsunterlagen — vor Ablauf der Frist nach Absatz 3 durch Export in eigener Verantwortung. Die Anbieterin schuldet keine Archivierung darüber hinaus.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der vom Kunden betreuten Personen und seiner Beschäftigten ausschließlich im Auftrag des Kunden. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt ist und mit ihm gemeinsam geschlossen wird.

(2) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass für die von ihm veranlasste Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und dass die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert wurden.

(3) Ein Zugriff der Anbieterin auf Inhaltsdaten des Kunden erfolgt ausschließlich

a) auf Anforderung des Kunden zur Bearbeitung einer Supportanfrage oder

b) soweit zur Behebung einer konkreten Störung des Systembetriebs unerlässlich.

Der Zugriff ist auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Zeitraum beschränkt und wird protokolliert. Die Protokolle werden dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Im Fall des Buchstaben b wird der Kunde unverzüglich nachträglich informiert.

(4) Eine Nutzung der Daten des Kunden zu eigenen Zwecken der Anbieterin, insbesondere zu Analyse-, Trainings- oder Produktentwicklungszwecken, findet nicht statt. Zulässig bleibt die Auswertung anonymisierter technischer Nutzungsdaten ohne Personenbezug zur Sicherstellung und Verbesserung des Systembetriebs.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

(2) Die Pflichten nach Absatz 1 bestehen für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 13 Gewährleistung

(1) Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Die Anbieterin behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Sie kann Mängel zunächst durch zumutbare Umgehungslösungen überbrücken, wenn die Ursachenbehebung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand sofort möglich wäre.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche. § 536c BGB bleibt unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie die Haftung nach zwingendem Recht bleiben von den vorstehenden Begrenzungen unberührt.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 15 Höhere Gewalt

Leistungspflichten ruhen, solange und soweit ihre Erfüllung durch höhere Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen — unmöglich oder unzumutbar erschwert ist. Jede Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert der Zustand länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 16 Änderung dieser Bedingungen

(1) Die Anbieterin kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt unberührt; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8 Abs. 6.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 17 Referenznennung

Die Anbieterin darf den Namen und das Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO